Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.05.2009 - 10 C 09.880   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,73655
VGH Bayern, 15.05.2009 - 10 C 09.880 (https://dejure.org/2009,73655)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.05.2009 - 10 C 09.880 (https://dejure.org/2009,73655)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 10 C 09.880 (https://dejure.org/2009,73655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,73655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; unanfechtbar abgelehnte Asylbewerberin; räumliche Beschränkung des Aufenthalts; Anspruch auf Erteilung einer (weiteren) Duldung (hier: verneint); länderübergreifende Umverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2009 - 10 C 09.880
    Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten dürfen die Anforderungen nicht überspannt werden; die Prozesskostenhilfe darf demgemäß nur verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (st. Rspr. d. BVerfG BVerfGE 81, 347/357 f.).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2008 - 2 PA 563/08

    Länderübergreifende Wechsel eines lediglich nach § 60a Abs. 2 S. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2009 - 10 C 09.880
    Unabhängig von der in der Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage, ob ein länderübergreifender Wechsel eines geduldeten, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers durch eine weitere Duldung der Ausländerbehörde am erstrebten Aufenthaltsort grundsätzlich rechtlich möglich und wie in einem solchen Fall die Frage der örtlichen Zuständigkeit zu lösen ist (vgl. BayVGH vom 13.10.2005 24 ZB 05.1954 - juris - OVG NRW vom 5.12.2008 2 PA 563/08 - juris - ; OVG Bremen vom 4.6.2008 1 B 163/08 - juris - Funke-Kaiser a.a.O. RdNrn. 58 ff. zu § 60a jeweils m.w.N.), hat das Verwaltungsgericht aufgrund der dargelegten, für unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber geltenden Besonderheiten jedenfalls im Ergebnis zutreffend festgestellt, dass der Verpflichtungsklage der Klägerin zu 1 auf Erteilung einer Duldung durch die Beklagte das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
  • OVG Bremen, 04.06.2008 - 1 B 163/08

    D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2009 - 10 C 09.880
    Unabhängig von der in der Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage, ob ein länderübergreifender Wechsel eines geduldeten, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers durch eine weitere Duldung der Ausländerbehörde am erstrebten Aufenthaltsort grundsätzlich rechtlich möglich und wie in einem solchen Fall die Frage der örtlichen Zuständigkeit zu lösen ist (vgl. BayVGH vom 13.10.2005 24 ZB 05.1954 - juris - OVG NRW vom 5.12.2008 2 PA 563/08 - juris - ; OVG Bremen vom 4.6.2008 1 B 163/08 - juris - Funke-Kaiser a.a.O. RdNrn. 58 ff. zu § 60a jeweils m.w.N.), hat das Verwaltungsgericht aufgrund der dargelegten, für unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber geltenden Besonderheiten jedenfalls im Ergebnis zutreffend festgestellt, dass der Verpflichtungsklage der Klägerin zu 1 auf Erteilung einer Duldung durch die Beklagte das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
  • VGH Bayern, 13.10.2005 - 24 ZB 05.1954
    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2009 - 10 C 09.880
    Unabhängig von der in der Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage, ob ein länderübergreifender Wechsel eines geduldeten, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers durch eine weitere Duldung der Ausländerbehörde am erstrebten Aufenthaltsort grundsätzlich rechtlich möglich und wie in einem solchen Fall die Frage der örtlichen Zuständigkeit zu lösen ist (vgl. BayVGH vom 13.10.2005 24 ZB 05.1954 - juris - OVG NRW vom 5.12.2008 2 PA 563/08 - juris - ; OVG Bremen vom 4.6.2008 1 B 163/08 - juris - Funke-Kaiser a.a.O. RdNrn. 58 ff. zu § 60a jeweils m.w.N.), hat das Verwaltungsgericht aufgrund der dargelegten, für unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber geltenden Besonderheiten jedenfalls im Ergebnis zutreffend festgestellt, dass der Verpflichtungsklage der Klägerin zu 1 auf Erteilung einer Duldung durch die Beklagte das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - 2 O 1/15

    Änderung einer Wohnsitzauflage

    Zwar wurde in Rechtsprechung und Literatur bislang vertreten, ein länderübergreifender Wechsel des Wohnortes eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers setze grundsätzlich eine länderübergreifende Umverteilung gemäß § 51 AsylVfG voraus (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.05.2009 - 10 C 09.880 -, Juris RdNr. 6; OVG RP, Urt. v. 15.02.2012 - 7 A 11177/11 -, Juris RdNr. 24; Beschl. d. Senats v. 30.10.2014 - 2 M 106/14 - a.a.O. RdNr. 5; Funke-Kaiser, a.a.O., § 61 RdNr. 25).
  • VG Augsburg, 26.05.2020 - Au 1 K 19.943

    Zuständigkeit bei einem länderübergreifenden Wohnsitzwechsel nach Abschluss eines

    Zwar wurde früher in Rechtsprechung und Literatur vertreten, ein länderübergreifender Wechsel des Wohnortes eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers setze grundsätzlich eine länderübergreifende Umverteilung gemäß § 51 AsylG voraus (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 15.5.2009 - 10 C 09.880 - juris Rn. 6).

    Diese Auffassung wurde jedoch im Wesentlichen mit der Regelung des § 56 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG begründet, wonach räumliche Beschränkungen der Aufenthaltsgestattung auch nach deren Erlöschen so lange in Kraft blieben, bis sie aufgehoben wurden (BayVGH, B.v. 15.5.2009, a.a.O., Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 3 S 120.08

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die Erteilung einer Duldung

    Denn eine Duldung nach § 60 a Abs. 2 AufenthG, die nicht die Qualität eines Aufenthaltstitels hat (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 AufenthG), wäre zwar nicht geeignet, die im Asylverfahren begründete räumliche Aufenthaltsbeschränkung zu beseitigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2008, a.a.O.; VGH Hessen, Beschluss vom 25. August 2006 - 8 TG 1617/06.A -, AuAS 2006, 257; VGH Bayern, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 10 C 09.880 -, bei Juris), hätte jedoch gemäß § 61 Abs. 1 AufenthG ihrerseits eine räumliche Beschränkung des Aufenthalts der Antragstellerin (auf das Land Berlin) und damit gleichzeitig eine unzulässige Erweiterung der nach § 56 Abs. 3 AsylVfG fortgeltenden räumlichen Beschränkung zur Folge.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2012 - 7 A 11177/11

    Erfolgloser Asylbewerber; länderübergreifender Wechsel des Aufenthaltsortes

    Folglich sei ein geduldeter abgelehnter Asylbewerber zur Überwindung dieser Beschränkung vorrangig auf das länderübergreifende Umverteilungsverfahren nach § 51 AsylVfG zu verweisen, solange die Wirksamkeit der Beschränkung fortbestehe (vgl. OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - OVG 3 S 120.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 10 C 09.880 - HessVGH, Beschluss vom 25. August 2006 - 8 TG 1617/06.A -, alle in juris; ähnlich bereits vor Neufassung des § 56 AsylVfG OVG RP, Beschluss vom 16. Januar 2004 - 10 B 11661/03 -, juris).
  • VG Augsburg, 20.12.2010 - Au 6 K 10.1520
    Zwar gilt die räumliche Beschränkung nach § 56 Abs. 3 Satz 2 AsylVfG auch nach Abschluss des Asylverfahrens fort (vgl. BayVGH vom 23.4.2008, Az. 19 C 08.10120, juris, RdNrn. 4 f.; BayVGH vom 15.5.2009, Az. 10 C 09.880, juris, RdNr. 6; OVG Berlin-Brandenburg vom 2.12.2009, Az. OVG 3 S 120.08, juris, RdNrn. 11 f.; SächsOVG vom 23.11.2009, Az. 3 B 269/08, juris, RdNr. 7; a. A. unter Hinweis auf den Fortfall des spezifischen asylverfahrensrechtlichen Aufenthaltszwecks VG Osnabrück vom 27.11.2009, Az. 5 A 72/09, juris, RdNrn. 24 ff.; Kessler, in: Hofmann/Hoffmann (Hrsg.), Ausländerrecht, 1. Auflage 2008, § 61 AufenthG, RdNr. 9, § 51 AsylVfG, RdNrn.

    Erst anschließend könne die nunmehr örtlich zuständige Ausländerbehörde die nach § 60 a, § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erforderliche und räumlich neu gefasste Duldung erteilen (vgl. BayVGH vom 23.4.2008, Az. 19 C 08.10120, juris, RdNrn. 4 f.; BayVGH vom 15.5.2009, Az. 10 C 09.880, juris, RdNr. 6; OVG Berlin-Brandenburg vom 2.12.2009, Az. OVG 3 S 120.08, juris, RdNrn. 11 f.; SächsOVG vom 23.11.2009, Az. 3 B 269/08, juris, RdNr. 7).

  • VG Schleswig, 10.08.2016 - 1 B 37/16

    Einstweilige Anordnung zur Verlängerung einer Duldung; Erlöschen der räumlichen

    Zwar wurde in Rechtsprechung und Literatur bislang vertreten, ein länderübergreifender Wechsel des Wohnortes eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers setze grundsätzlich eine länderübergreifende Umverteilung gemäß § 51 AsylVfG voraus (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.05.2009 - 10 C 09.880 -, Juris RdNr. 6; OVG RP, Urt. v. 15.02.2012 - 7 A 11177/11 -, Juris RdNr. 24; Beschl. d. Senats v. 30.10.2014 - 2 M 106/14 - a.a.O. RdNr. 5; Funke-Kaiser, a.a.O., § 61 RdNr. 25).
  • VG München, 23.02.2023 - M 24 K 22.3600

    Private Wohnsitznahme, Auszug aus Gemeinschaftsunterkunft, Duldungsinhaber,

    Zwar wurde in Rechtsprechung und Literatur - zur bis 31. Dezember 2014 geltenden Gesetzeslage - vertreten, ein Wechsel des Wohnorts eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers setze grundsätzlich eine Umverteilung gemäß § 51 AsylG bzw. § 50 AsylG voraus (vgl. OVG SA, B.v. 22.1.2015 - 2 O 1/15 - juris Rn. 11 mit Hinweis auf BayVGH, B.v. 15.5.2009 - 10 C 09.880 - juris Rn. 6 - betreffend jegliche Umverteilung; OVG RP, U.v. 15.2.2012 - 7 A 11177/11 - juris Rn. 24; OVG LSA, B.v. 30.10.2014 - 2 M 106/14 - juris Rn. 5; Funke-Kaiser, GK AufenthG, - Kommentierungsstand vor März 2015 - § 61 Rnr. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2012 - 11 S 62.12

    Türkischer Staatsangehöriger; Asylfolgeantrag; räumliche Beschränkung aus

    Denn eine Duldung nach § 60 a Abs. 2 AufenthG, die nicht die Qualität eines Aufenthaltstitels hat (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 AufenthG), wäre zwar nicht geeignet, die im Asylverfahren begründete räumliche Aufenthaltsbeschränkung zu beseitigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2008, a.a.O.; VGH Hessen, Beschluss vom 25. August 2006 - 8 TG 1617/06.A -, AuAS 2006, 257; VGH Bayern, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 10 C 09.880 -, bei Juris), hätte jedoch gemäß § 61 Abs. 1 AufenthG ihrerseits eine räumliche Beschränkung des Aufenthalts der Antragstellerin (auf das Land Berlin) und damit gleichzeitig eine unzulässige Erweiterung der nach § 56 Abs. 3 AsylVfG fortgeltenden räumlichen Beschränkung zur Folge.
  • VG München, 09.09.2020 - M 24 K 20.1365

    Wohnsitzauflage, Änderung einer Wohnsitzauflage, Vollziehbar ausreisepflichtige

    Zwar wurde in Rechtsprechung und Literatur bislang vertreten, ein länderübergreifender Wechsel des Wohnorts eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers setze grundsätzlich eine länderübergreifende Umverteilung gemäß § 51 AsylG voraus (vgl. OVG SA, B.v. 22.1.2015 - 2 O 1/15 - juris Rn. 11 mit Hinweis auf BayVGH, B.v. 15.5.2009 - 10 C 09.880 - juris Rn. 6; OVG RP, U.v. 15.2.2012 - 7 A 11177/11 - juris Rn. 24; B.v. 30.10.2014 - 2 M 106/14 - juris Rn. 5; Funke-Kaiser, GK AufenthG, - Kommentierungsstand vor März 2015 - § 61 Rnr. 25).
  • VG Augsburg, 17.12.2010 - Au 6 K 10.1520

    Länderübergreifende Umverteilung; örtliche Zuständigkeit

    Erst anschließend könne die nunmehr örtlich zuständige Ausländerbehörde die nach § 60a, § 61 Abs. 1 Satz1 AufenthG erforderliche und räumlich neu gefasste Duldung erteilen (vgl. BayVGH vom 23.4.2008, Az. 19 C 08.10120, juris, RdNrn. 4 f.; BayVGH vom 15.5.2009, Az. 10 C 09.880, juris, RdNr. 6; OVG Berlin-Brandenburg vom 2.12.2009, Az. OVG 3 S 120.08, juris, RdNrn. 11 f.; SächsOVG vom 23.11.2009, Az. 3 B 269/08, juris, RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 13.04.2010 - 10 CE 09.2877

    Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen (weiteren) Duldung für anderes

  • VG Augsburg, 26.06.2012 - Au 1 K 12.773

    Anspruch auf länderübergreifende Umverteilung; rechtskräftig abgelehnter

  • VG Augsburg, 14.06.2012 - Au 1 E 12.754

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Duldung; Risikoschwangerschaft

  • VG Augsburg, 17.12.2010 - Au 6 K 10.1847

    Länderübergreifende Umverteilung; örtliche Zuständigkeit; Abtrennung und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht